LEISTUNGEN NACH DER GEBURT

Home / Angebot / LEISTUNGEN NACH DER GEBURT
LEISTUNGEN NACH DER GEBURT

Bezahlt von der Grundversicherung
(ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt)

  • Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Ohne ärztliche Verordnung sind 10 Besuche vorgesehen.
  • Bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnitt, bei Mehrlingen oder behindertem Kind sogar 16 Besuche. Falls Komplikationen auftreten, kann die Hebamme auf ärztliche Verordnung hin noch mehr Besuche machen.
  • Nachkontrolle sechs Wochen nach der Geburt
  • Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit

Zusatzkosten, welche direkt belastet werden
(von Grundversicherung nicht gedeckt):

  • Pikettgeld für Wochenbettbetreuung CHF 150.00
    (einige Gemeinden übernehmen einen Teil davon)