Bezahlt von der Grundversicherung
(ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt)
- Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Ohne ärztliche Verordnung sind 10 Besuche vorgesehen.
- Bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnitt, bei Mehrlingen oder behindertem Kind sogar 16 Besuche. Falls Komplikationen auftreten, kann die Hebamme auf ärztliche Verordnung hin noch mehr Besuche machen.
- Nachkontrolle sechs Wochen nach der Geburt
- Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Zusatzkosten, welche direkt belastet werden
(von Grundversicherung nicht gedeckt):
- Pikettgeld für Wochenbettbetreuung CHF 150.00
(einige Gemeinden übernehmen einen Teil davon)